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Dienstgebäude
Finanzamt Bad Kissingen
Bibrastraße 10
97688 Bad Kissingen
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Details...
Kontaktmöglichkeiten
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Steuerchatbot
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Hauptinhaltsbereich
Amtsbezirk
Informationen zur örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts Bad Kissingen.
Regulärer Amtsbezirk
Der reguläre Amtsbezirk des Finanzamts Bad Kissingen liegt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und umfasst das Gebiet des Landkreises Bad Kissingen.
Erweiterte Zuständigkeit für Bad Neustadt
Darüber hinaus hat das Finanzamt Bad Kissingen erweiterte Zuständigkeiten für das Finanzamt Bad Neustadt hinsichtlich der folgenden Arbeitsgebiete:
- Betriebsprüfung
- Umsatzsteuerprüfung
- Bodenschätzung (Landwirtschaftlicher Sachverständiger, Vermessungsbeamter)
- Veranlagung (Innendienst) und die Betriebsprüfung (Außendienst) der Körperschaften (AG, GmbH usw.) mit Sitz in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
Zentralisierte Finanzkasse
Die Finanzkasse des Finanzamts Bad Kissingen ist als zentralisierte Finanzkasse auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter
- Aschaffenburg,
- Bad Neustadt,
- Lohr am Main mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld,
- Obernburg mit Außenstelle Amorbach.
Grunderwerbsteuerzentralstelle
Als Grunderwerbsteuerzentralstelle ist das Finanzamt Bad Kissingen auch zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in den Amtsbezirken der Finanzämter
- Aschaffenburg,
- Bad Neustadt,
- Lohr am Main mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld,
- Obernburg mit Außenstelle Amorbach.
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