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Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
-
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
(Rubrik Formulare/Steuerzahlung)
Bereich | Steuernummern/Anfangsbuchstaben des Nachnamens | Telefon 0971 8021 +Nebenstelle |
---|---|---|
Vollstreckungsstelle | 205/101/00000 - 205/190/99999 | 179 |
Vollstreckungsstelle | 205/191/00000 - 205/191/99999 | 172 |
Vollstreckungsstelle | 205/197/00000 - 205/197/99999 | 179 |
Vollstreckungsstelle | 205/200/00000 - 205/269/59999 | 171 |
Vollstreckungsstelle | 205/269/60000 - 205/281/19999 | 179 |
Vollstreckungsstelle | 205/281/20000 - 205/293/99999 | 174 |
Vollstreckungsstelle | 205/300/00000 - 205/786/99999 | 170 |
Vollstreckungsstelle | 205/800/00000 - 205/876/99999 | 170 |
Sonderstelle Vollstreckungsersuchen anderer Behörden |
A - G | 172 |
Sonderstelle Vollstreckungsersuchen anderer Behörden |
H - Z | 174 |
Stand: 05.03.2024
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