ist örtlich zuständig für alle Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz im Stadtbereich von Augsburg haben.
Die sachliche Zuständigkeit umfasst alle Steuerarten, mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der Erbschaftsteuer.
Bußgeld- und Strafsachen sowie Steuerfahndungsfälle erledigt das Finanzamt Augsburg-Stadt auch für die Ämter Augsburg-Land, Dillingen, Eichstätt, Günzburg, Ingolstadt, Landsberg, Neu-Ulm, Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth, Pfaffenhofen/Ilm und Schrobenhausen mit der Außenstelle Neuburg.
ist örtlich zuständig für alle Steuerpflichtigen die ihren Wohnsitz in den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg haben.
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