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Dienstgebäude

Finanzamt Augsburg-Stadt
Prinzregentenplatz 2
86150 Augsburg
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Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag - Mittwoch:
7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag:
7.30 - 13.00 Uhr und
14.00 - 17.15 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
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Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Stadt sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen

Grunderwerbsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Land

Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften

Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

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