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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Günzburg
Finanzkasse
Dienststelle Krumbach
Nordstraße 8
86381 Krumbach

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Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer

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  • Montag - Donnerstag:
    7.30 - 12.15 und
    12:45 - 16.15 Uhr
  • Freitag:
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Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Finanzkasse

Hier werden die unbaren Zahlungseingänge verbucht und Erstattungsbeträge zur Auszahlung angewiesen.

Wichtiger Hinweis:

Die Aufgaben der Finanzkasse werden von der zentralisierten Finanzkasse Krumbach (Dienststelle des Finanzamts Günzburg) wahrgenommen. Überweisungen für das Finanzamt Augsburg-Stadt sind daher an die Finanzkasse Krumbach zu richten.

Auch Schecks sind direkt an die Finanzkasse Krumbach zu senden. Verzögerungen bei der Weiterleitung von beim Finanzamt Augsburg-Stadt eingehenden Schecks an die Finanzkasse Krumbach gehen zu Lasten des Steuerbürgers.

Bitte beachten Sie auch die abweichende Telefonvorwahl Ihrer Ansprechpartner/-innen bei der Finanzkasse Krumbach!

Ihre Ansprechpartner/-innen bei der zentralisierten Finanzkasse Krumbach

Arbeits-
bereich/
Buchhaltung
Steuernummern Bereich/
Buchstaben
Telefon
08221 902
+Nebenstelle
2-17 103/200/00000 - 103/213/79999 Gewinneinkünfte
A - EGGER M
541
2-17 103/297/00000 - 103/297/99999 Insolvenzfälle
natürliche
Personen
A - K
541
2-17 101/300/00000 - 101/370/99999 Arbeitnehmer
A - DOR
541
2-17 101/799/00000 - 101/799/99999 Beschränkt
steuerpflichtige
Arbeitnehmer
541
2-17 103/102/00000 - 103/122/59999 Körperschaften
A - BN
541
2-18 103/290/10000 - 103/293/39999 Arbeitnehmer
WOLI - ZZ
542
2-18 101/721/00000 - 101/786/99999 Arbeitnehmer
STR - ZZ
542
2-18 103/141/40000 - 103/147/99999 Körperschaften
VI - ZZ
542
2-18 103/186/00000 - 103/186/99999 Insolvenzfälle
Personen-
gesellschaften
542
2-18 103/187/00000 - 103/187/99999 Auffangbezirk
Personen-
gesellschaften
542
2-18 103/188/00000 - 103/188/99999 Arbeitsgemeinschaften 542
2-18 103/296/00000 - 103/296/99999 EU-EWR Bürger 542
2-18 103/298/00000 - 103/298/99999 Fahrzeugeinzel-
besteuerung
542
2-18 103/299/00000 - 103/299/99999 Steuerabzug nach
§ 50a EStG
542
2-19 103/213/80000 - 103/233/09999 Gewinneinkünfte
EGGER N - HOFB
532
2-19 101/371/00000 - 101/463/99999 DOS - HiQ 532
2-19 103/122/60000 - 103/127/99999 Körperschaften
BO - G
532
2-19 103/297/00000 - 103/297/99999 Insolvenzfälle
natürliche
Personen
L - Z
532
2-20 103/233/10000 - 103/255/29999 Gewinneinkünfte
HUBEN - NIF
531
2-20 101/464/00000 - 101/540/99999 HIR - LEQ 531
2-20 103/128/00000 - 103/133/99999 Körperschaften
H - HUM
531
2-21 103/255/30000 - 103/272/59999 Gewinneinkünfte
NIG - SCHWAZ
533
2-21 101/541/00000 - 101/618/99999 Arbeitnehmer
LER - PT
533
2-21 103/133/90000 - 103/141/39999 Körperschaften
NUN - VH
533
2-21 103/148/00000 - 103/148/99999 Insolvenzfälle
Körperschaften
533
2-21 103/190/00000 - 103/190/99999 beschränkt
steuerpflichtige
natürliche
Personen
533
2-21 103/191/00000 - 103/191/99999 Land- und Forstwirte 533
2-25 103/272/60000 - 103/290/09999 Gewinneinkünfte
SCHWB - WOLH
543
2-25 101/619/00000 - 101/720/99999 Arbeitnehmer
PU - STQ
534
2-25 103/189/00000 - 103/189/99999 Bauherrengemeinschaften 534
2-25 103/197/00000 - 103/197/99999 Reine Arbeitgeber 534
2-25 103/192/00000 - 103/193/99999 Bauabzugsteuer 534

Stand: 30.08.2023

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