Zusatzinfos am rechten Rand
Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Günzburg
Finanzkasse
Dienststelle Krumbach
Nordstraße 8
86381 Krumbach
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
7.30 - 12.15 und
12:45 - 16.15 Uhr - Freitag:
8.00 - 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
-
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Bewertung Grundbesitz im Sachwertverfahren, Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer
Zuständigkeit | Telefon 0821 506 +NST |
Zimmer |
---|---|---|
Einheitsbewertung im Sachwertverfahren a) Bewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren sowie des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und Grundsteuer b) Bewertung der Bahnbetriebsgrundstücke von Bundes- und Lokalbahn c) Bewertung der Fischereiberechtigung |
1161 1163 |
125 126 |
Stand: 01.07.2020
Bedarfsbewertung Grundbesitz
Gemeinden | Telefon 0821 506 +NST |
Zimmer |
---|---|---|
Amtsbereich Bedarfsbewertung - Feststellung |
1163 1162 |
126 |
Stand: 27.05.2019
Bewertung Grundbesitz im Ertragswertverfahren
Stadtbezirke (nach dem amtlichen Straßen- verzeichnis der Stadt Augsburg) |
Telefon 0821 506 +NST |
Zimmer |
---|---|---|
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 1 - 10 |
1158 | 124 |
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 11 - 17 |
1100 | 109 |
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 18 - 24 |
1121 | 110 |
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 25 - 29 |
1114 1118 |
105 110 |
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 30 - 34 |
1108 | 104 |
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren - Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren und Grundsteuer für die Stadtbezirke 35 - 42 |
1120 | 109 |
Stand: 01.07.2020
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand