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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Günzburg
Finanzkasse
Dienststelle Krumbach
Nordstraße 8
86381 Krumbach

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Mittwoch:
    7.30 - 12.15 und
    12:45 - 15.15 Uhr
  • Donnerstag:
    7.30 - 12.15 und
    12.45 - 16.15 Uhr
  • Freitag:
    7.30 - 12.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Steuernummern Arbeitsbereich Telefon
0821 506
+Nebenstelle
Zimmer
103/192/00000 - 103/193/99999
Bauabzugsteuer
Bauabzugsteuer 1429 411

Stand: 12.03.2020

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