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Dienstgebäude

Finanzamt Augsburg-Land
Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag bis Freitag:
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:
zusätzlich 13.30 - 16.30 Uhr
(nur in den Monaten November bis Juni)

Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Land sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen

Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen

Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Stadt

Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften

Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

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