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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Günzburg
Finanzkasse
Dienststelle Krumbach
Nordstraße 8
86381 Krumbach

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    7.30 - 12.15 und
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  • Freitag:
    7.30 - 12.30 Uhr

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Steuerabzug nach § 50a EStG

Bearbeitung der Anmeldungen für den Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige.

Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Auslandssachverhalte / Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

Weitere Informationen

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Augsburg-Land ist das Finanzamt Augsburg-Stadt

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