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Dienstgebäude

Finanzamt Aschaffenburg
Auhofstraße 13
63741 Aschaffenburg
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Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
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Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Aschaffenburg, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Zahlungsverkehr (Finanzkasse) Finanzamt Bad Kissingen
Grunderwerbsteuer Finanzamt Bad Kissingen
Erbschaft- und Schenkungssteuer Finanzamt Lohr a.M.
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen Finanzamt Lohr a.M.
Kraftfahrzeugsteuer Zollverwaltung
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer Bundeszentralamt für Steuern
Rennwett- und Lotteriesteuer. Zentralfinanzamt Nürnberg
gesonderte Feststellungen nach AStG sowie nach § 180 Abs. 5 AO Zentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung der in Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs.1 S.1 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs Zentralfinanzamt Nürnberg
Bußgeld und Strafsachen Finanzamt Würzburg
Steuerfahndung Finanzamt Würzburg

Stand: 06.03.2018

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