Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Kontakt

Erreichbarkeit des Finanzamts Ansbach und der Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber persönlich, telefonisch und per Post

Persönliche Vorsprachen

Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als die Servicezentren nur mit Terminvereinbarung aufgesucht werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinsame Telefonzentrale

Sie erreichen alle Arbeitsbereiche im Finanzamt Ansbach und in den Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber über die gemeinsame Telefonzentrale mit der Nummer

0981 16-0

Die Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Arbeitsbereichen finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:

Hinweis:

  • Wenn Sie mit einer Steuernummer suchen, dann geben Sie diese bitte vollständig im Format "203/XXX/XXXXX" ein.
  • Wenn das Finanzamt Ansbach für Sie nur als zentralisierte Finanzkasse zuständig ist, dann nehmen Sie diese Abfrage bitte auf der Internetseite Ihres Wohnsitzfinanzamts vor.
  • "Steuernummer" und "Steuerliche Identifikationsnummer - IdNr"

Anschriften

Hausanschrift Finanzamt Ansbach

Finanzamt Ansbach
Mozartstraße 25
91522 Ansbach

Postanschrift Finanzamt Ansbach

Finanzamt Ansbach
Postfach 608
91511 Ansbach

Hausanschrift Außenstelle Dinkelsbühl

Finanzamt Ansbach
Außenstelle Dinkelsbühl
Föhrenberggasse 30
91550 Dinkelsbühl

Postanschrift Außenstelle Dinkelsbühl

Finanzamt Ansbach
Außenstelle Dinkelsbühl
Postfach 150
91542 Dinkelsbühl

Hausanschrift Außenstelle Rothenburg ob der Tauber

Finanzamt Ansbach
Außenstelle Rothenburg o. d. T.
Mannstraße 11
91541 Rothenburg o. d. T.

Postanschrift Außenstelle Rothenburg o. d. T.

Finanzamt Ansbach
Außenstelle Rothenburg o. d. T.
Postfach 1164
91533 Rothenburg o. d. T.

Kontakt mit meinem Finanzamt über E-Mail

Zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt verwenden Sie bitte grundsätzlich Mein ELSTER.
Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Notwendige Absenderangaben

Falls Sie sich trotz der damit verbundenen Risiken für die Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt per E-Mail entscheiden, benötigen wir von Ihnen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie falls vorhanden, Ihre Steuernummer.

Beachten Sie hierzu bitte die Abschnitte Datensicherheit und Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis.

Über welche E-Mail-Adresse kann ich mein Finanzamt kontaktieren?

Die Poststellen-E-Mail-Adresse unseres Amtes lautet:
poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de

Wichtige Informationen

Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet.
Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails annehmen.

Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Nachrichtenformate und mögliche Anlagen

Der Poststelle können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich Text und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office und PDF übermitteln. Die Anhänge können auch in komprimierter Form (ZIP-Format) übersandt werden.

Hinweis:

E-Mails, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden zurückgewiesen oder gegebenenfalls nur im Text-Format und/oder ohne Anhang zugestellt. Sie werden hierüber umgehend per E-Mail informiert.

Datensicherheit

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.

Antwort des Finanzamts nur nach Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation

Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten, die keinen Bezug zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten haben.

Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen.

Das Finanzamt kann nur per E-Mail antworten, wenn Sie und alle betroffenen Personen ausdrücklich einwilligen, dass das Finanzamt unverschlüsselte E-Mails an Sie versenden darf, da auf diesem Kommunikationsweg möglicherweise personenbezogenen Daten offenbart werden könnten (§§ 87a Absatz 1 Satz 3, 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung). Einen entsprechenden Vordruck können Sie in unserer Rubrik Formulare herunterladen. Im Anschluss müssen Sie diesen ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden. Erst nach Zugang der Einwilligung kann das Finanzamt per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

E-Mail-Adressen

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