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  • Montag - Freitag:
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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

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Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Grunderwerbsteuer entscheidet die Grunderwerbsteuerstelle

Steuernummern Telefon
0981 16
+Nebenstelle
Dienststelle
203/100/00000 - 203/148/99999 430 Ansbach
203/150/00000 - 203/189/99999 430 Ansbach
203/190/00000 - 203/190/99999 475 Ansbach
203/192/00000 - 203/193/99999 430 Ansbach
203/200/00000 - 203/293/39999 475 Ansbach
203/296/00000 - 203/296/99999 475 Ansbach
203/297/00000 - 203/297/99999 475 Ansbach
203/300/00000 - 203/786/99999 475 Ansbach
203/799/00000 - 203/799/99999 475 Ansbach

Stand: 11.03.2024

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