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Anschrift
Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung zu den unten genannten Zeiten aufgesucht werden können.
Mo, Di, Do, Fr:
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr - Arbeitnehmerstellen
Montag - Freitag
9.30 - 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefon
Telefax
09621 36-413
poststelle.fa-am@
finanzamt.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Aufgaben
Das Finanzamt Amberg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer zuständig. Die Festsetzung des Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.
Für folgende Aufgaben erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Amberg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.
Aufgabenbereich | Örtliche Zuständigkeit |
---|---|
Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer | Regierungsbezirk Oberpfalz Landkreis Nürnberger Land Stadt Nürnberg Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach |
Festsetzung und Erhebung Körperschaftsteuer | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Betriebsprüfung | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Bodenschätzung | Finanzamtsbezirk Schwandorf |
Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber mit mehr als 500 beschäftigten Arbeitnehmern | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Umsatzsteuer Sonderprüfung | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Zentrale Finanzkasse Steuererhebung |
Finanzamtsbezirk Regensburg Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Zentralstelle für das Feststellungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewG |
Cham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.OPf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden i. d. OPf. |
Stand: 24.11.2021
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