Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Anschrift

Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg

Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung zu den unten genannten Zeiten aufgesucht werden können.

Mo - Fr:
8.00 - 12.00 Uhr

Details...

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Amberg liegt im Norden Bayerns im Regierungsbezirk Oberpfalz. Er hat eine Fläche von 1.305 qkm und umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach.

Geographisch erstreckt sich der Amtsbezirk auf Teile des Oberpfälzer Jura und des Oberpfälzer Hügellandes.

Erweiterter Amtsbezirk

Für folgende Aufgaben erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Amberg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.

Aufgabenbereich Örtliche Zuständigkeit
Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis Nürnberger Land
Stadt Nürnberg
Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach
Festsetzung und Erhebung Körperschaftsteuer Finanzamtsbezirk Neumarkt
Betriebsprüfung Finanzamtsbezirk Neumarkt
Bodenschätzung Finanzamtsbezirk Schwandorf
Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber mit mehr als 500 beschäftigten Arbeitnehmern Finanzamtsbezirk Neumarkt
Umsatzsteuer Sonderprüfung Finanzamtsbezirk Neumarkt
Zentrale Finanzkasse
Steuererhebung
Finanzamtsbezirk Regensburg
Finanzamtsbezirk Neumarkt
Zentralstelle für das Feststellungsverfahren
nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewG
Cham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.OPf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden i. d. OPf.

Stand: 24.11.2021

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand