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Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Kraftfahrzeugsteuer entscheidet die Kraftfahrzeugsteuerstelle

Aufgabenbereich Steuernummern Telefon
09524 824+Nebenstelle
Dienststelle Zimmer
Stundungs- und Erlass-Stelle 259/150/00000 - 259/799/99999 118 Zeil a.M. 127

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