Progressionsvorbehalt-Rechner

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes. Dessen aktuelle Fassung können Sie HIER einsehen (Direktlink zu "Gesetze im Internet", einem Projekt des Bundesjustizministeriums und der Juris GmbH).


Zu versteuerndes Einkommen: Euro
Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte: Euro
Einkommensteuertarif:
Veranlagungsjahr:

Copyright Bayerisches Landesamt für Steuern - Letzte Änderung: 15.04.2008