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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Änderungen bei der Abgabe von Steuererklärungen im Servicezentrum Ihres Finanzamts

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

ElsterOnline ist immer für Sie da

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Schützen Sie Ihre Daten!

Vorsicht vor angeblichen Anrufen aus dem Finanzamt.

Hauptinhaltsbereich

Servicezentrum

Blick ins Servicezentrum

Das Servicezentrum im Dienstgebäude Galgenbergstraße 31 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Rund ein Drittel der Arbeitnehmer aus der Stadt und dem Landkreis Regensburg geben ihre Steuererklärung persönlich ab und freuen sich über die zügige Bearbeitung.

Öffnungszeiten

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Annahme von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von einfach gelagerten Arbeitnehmer-Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Erteilung von NV-Bescheinigungen
  • Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
  • Aufnahme von Niederschriften

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicezentren telefonisch grundsätzlich nicht erreichbar sind.

Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden. Hierfür bedarf es einer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Bearbeiter der jeweiligen Fachabteilung:

  • Steuererklärungen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung und Verpachtung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Weitere Informationen

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