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Zentralfinanzamt Nürnberg
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg

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Mo - Do: 08.00 - 12.30 Uhr
Di und Do: 13.30 - 15.00 Uhr
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Über uns

Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist eines von drei Finanzämtern, die für die Besteuerung im Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg zuständig sind.

Im Grundsatz folgt die Aufgabenverteilung zwischen diesen Ämtern folgenden regionalen und sachlichen Kriterien.

  • Das Finanzamt Nürnberg-Nord und das Finanzamt Nürnberg-Süd sind grundsätzlich zuständig für die Besteuerung natürlicher Personen und von Personengesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in Nürnberg. Die Aufgabenverteilung ist dabei grundsätzlich regional und richtet sich danach, in welchem Stadtbezirk der Steuerpflichtige wohnt bzw. seinen Sitz hat. Einige Aufgaben sind jedoch auch bei dem einen oder anderen Amt zentralisiert.
  • Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Körperschaften mit Sitz in Nürnberg sowie für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer und der Grunderwerbsteuer. Daneben hat es überregionale Bedeutung für eine Vielzahl weiterer steuerlicher Angelegenheiten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Über uns / Zuständigkeit

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