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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

ElsterOnline ist immer für Sie da

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

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Vorsicht vor angeblichen Anrufen aus dem Finanzamt.

Hauptinhaltsbereich

Kontakt

Das Finanzamt München untergliedert sich in sechs Abteilungen, deren Arbeitsbereiche in verschiedenen Dienstgebäuden in München und in Bearbeitungsstellen in anderen Orten untergebracht sind.

Die für die Veranlagung von natürlichen Personen, Personengesellschaften und Gemeinschaften zuständigen Abteilungen I bis V und die Abteilung Körperschaften verfügen jeweils über eine bzw. zwei eigene Finanzamtsnummern.

Gemeinsame Telefonzentrale

Sie erreichen alle Arbeitsbereiche des Finanzamts München telefonisch unter
089 1252-0

Telefondurchwahlnummern

Die Telefondurchwahlnummern der einzelnen Arbeitsbereiche finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Sie können sich auch die Durchwahlnummern aller für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen lassen.
Geben Sie dazu nachstehend ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Suchen".

Falls Sie noch keine Steuernummer haben oder Ihre Steuernummer nicht parat haben, dann können Sie auch eine Suche anhand Ihres Namens durchführen.

Gemeinsames Servicezentrum

Anschriften, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen

Abteilung I

  • Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben A bis E

Abteilung II/III

  • Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben F bis I , Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen Personen, Zentrale Zuständigkeit für ausländische Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich und Italien, ausländische Werkvertragsunternehmen (nicht Bau)
  • Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben J bis M

Abteilung IV/V

  • Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben N bis S (ohne SCH)
  • Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben SCH und T bis Z

Abteilung Körperschaften

  • Veranlagung von Körperschaften, Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle, Bewertung, sonstige Verkehrsteuern

Abteilung Erhebung

Finanzkasse, Beitreibung, Stundung und Erlass, Kraftfahrzeugsteuer

Abteilung Betriebsprüfung

Überprüfung der erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort

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