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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Hauptinhaltsbereich
Öffnungszeiten
- Servicezentrum Deroystraße 6
- Dienststellen der Abteilungen Körperschaften, Finanzkasse und Vollstreckung
- Wichtige Hinweise!
Öffnungszeiten des Servicezentrums Deroystraße 6:
Montag - Mittwoch: 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Grundsätzlich kann ab 14 Uhr mit geringeren Wartezeiten gerechnet werden!
Weitere Informationen zum Servicezentrum
Öffnungszeiten der Dienststellen der Abteilungen Körperschaften, Finanzkasse und Vollstreckung
Dienstgebäude Katharina-von-Bora-Str. 4, Deroystr. 22, Augustenstr. 10, Seidlstraße 15 (Eingang über Denisstraße) und Winzererstr. 47 a
Montag und Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: kein Parteiverkehr
Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.