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Unsere E-Mail-Adresse

... finden Sie in unserer Rubrik Kontakt, Abschnitt E-Mail-Adresse.

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Allgemeine Veranlagungsstelle (AVSt)

Diese Stelle ist zuständig, wenn außer oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Steuererklärung) auch noch Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit (Anlagen G oder S), aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) oder der Land- und Forstwirtschaft (Anlage L) gegeben sind. Sie bearbeitet neben den Steuererklärungen z.B. auch Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen und An- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben und selbständigen Tätigkeiten.

Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilungen I bis V des Finanzamts München. Die Zuständigkeitsverteilung richtet sich nach dem Namen der Steuerbürger bzw. deren Steuernummer.

Existenzgründung

Ansprechpartner für allgemeine steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Neugründung eines Unternehmens ist die
Zentralstelle für Unternehmensneugründungen

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