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Unsere E-Mail-Adresse
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 14.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht
24 Stunden täglich
ElsterOnline ist immer für Sie da
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Ansprechpartner
Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").
Bitte beachten Sie ...
Unsere Lohnsteuer-Arbeitgeberstellen erhalten immer noch Anrufe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach dem Stand der Bearbeitung ihres "Lohnsteuerjahresausgleichs" fragen.
Wir weisen darauf hin, dass für dieses Verfahren (es heisst jetzt "Antrag auf Einkommensteuerveranlagung") die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.
| Sachgebiet | Buchstaben | Telefon 08382 916 +NSt |
Zimmer-Nr. |
|---|---|---|---|
| LSt-AGSt/04 | A – Z | 601 621 |
101 * |
Alle mit * gekennzeichneten Zi.Nr. sind in der Nebenstelle Paradiesplatz 2