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Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
80284 München
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
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Die Ausbildungsberufe der bayerischen Steuerverwaltung
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Willkommen beim Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt).
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und damit das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und den bayerischen Finanzämtern.
Hierzu weitere Informationen
Häufig nachgefragt:
-
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Infos und Formulare für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Hochwasserkatastrophe Ende Mai / Anfang Juni 2013
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden (Unwettererlass)
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 3.6.2013 (PDF 12 Seiten, 3,9 MB) - Ergänzung Verlängerung der Frist für die Abgabe von Steueranmeldungen zum 10. Juni 2013
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 7.6.2013 (PDF 3 Seiten, 117 KB) - Weitere Informationen zum Hilfs-Paket des Freistaats Bayern und Antragsformulare
Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer!
Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen seit 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung
Bereits mehr als 140.000 Arbeitgeber in Bayern nutzen die Vorteile des ELStAM-Verfahrens!
Ausbildung im öffentlichen Dienst ab Herbst 2014:
Wichtig: Die Anmeldefrist für Ihren Einstieg in der Qualifikationsebene 3 (mindestens unbeschränkte Fachhochschulreife) endet am 28.06.2013
Weitere Themen
- Steuererklärungen 2012: 31. Mai 2013 ist Stichtag bei Verpflichtung zur Abgabe
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Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten - Zurückweisung von
Einsprüchen und Änderungsanträgen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder - Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?
Information des Bundesfinanzministeriums - Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen
- Alterseinkünfte-Rechner - Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren für die Veranlagungszeiträume ab 2005
- Photovoltaikanlagen - Steuerliche Hinweise für Betreiber
- Verpflichtung von Unternehmen zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung
- Ehrenamt - Infos, Merkblätter, Formulare und Links
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
- Existenzgründung - Informationen, Formulare und Links
- Ferien- und Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten
