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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

Hauptinhaltsbereich

Alterseinkünfte-Rechner:
Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren 2005 bis 2012

Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2012 überschlagsmäßig ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.

Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.

Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars.

Alterseinkünfte-Rechner starten

Bitte beachten Sie die untenstehenden wichtigen Hinweise und starten Sie den Alterseinkünfte-Rechner durch Auswahl eines der nachstehend angebotenen Eingabeformulare.

Die Eingabeformulare werden in einem neuen Browserfenster geöffnet.

Kalenderjahr 2012

Kalenderjahr 2011

Kalenderjahr 2010

Kalenderjahr 2009

Kalenderjahr 2008

Kalenderjahr 2007

Kalenderjahr 2006

Kalenderjahr 2005

Wichtige Hinweise:

  1. Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Serviceangebot des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren, die unsicher sind, ob sie nach den neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen. Der Rechner berücksichtigt nur für diese Zielgruppe relevante und gängige Standardsachverhalte und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Interesse einer einfachen Handhabbarkeit sind seine Eingabe- und Einstellungsmöglichkeiten beschränkt.
  2. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
  3. Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
  4. Steuerliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung

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