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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

Hauptinhaltsbereich

Alterseinkünfte-Rechner:
Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren 2005 bis 2009

Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.

Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten, Pensionen und Sparzinsen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.

Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.

Alterseinkünfte-Rechner starten

Bitte beachten Sie die untenstehenden wichtigen Hinweise und starten Sie den Alterseinkünfte-Rechner durch Auswahl eines der nachstehend angebotenen Eingabeformulare.

Die Eingabeformulare werden in einem neuen Browserfenster geöffnet.

Kalenderjahr 2009

Kalenderjahr 2008

Kalenderjahr 2007

Kalenderjahr 2006

Kalenderjahr 2005

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Wichtige Hinweise:

  1. Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
  2. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht.
  3. Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
  4. Steuerliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung

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