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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Änderungen bei der Abgabe von Steuererklärungen im Servicezentrum Ihres Finanzamts

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

ElsterOnline ist immer für Sie da

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

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Vorsicht vor angeblichen Anrufen aus dem Finanzamt.

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Servicezentrum

Das Servicezentrum im Dienstgebäude Schubertstraße 10 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum telefonisch grundsätzlich nicht erreichbar sind.

Telefax Servicezentrum: 09131 121-805

Bitte beachten Sie:

Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Annahme von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Erteilung von NV-Bescheinigungen
  • Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
  • Aufnahme von Niederschriften

Was kann im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.

Weitere Informationen

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