Finanzamt Zeil am Main

mit Außenstelle Ebern
FA-Nr.: 9259

Aufgaben

Das Finanzamt Zeil a. Main mit Außenstelle Ebern ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Zeil a. Main mit Außenstelle Ebern und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt/Ansprechpartner.