Aufgaben
Das Finanzamt Zeil a. Main mit Außenstelle Ebern ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Zeil a. Main mit Außenstelle Ebern und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt/Ansprechpartner.