Finanzamt Zeil am Main

mit Außenstelle Ebern
FA-Nr.: 9259

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Aufgabenbereich Steuernummern Telefon
09524 824
+Nebenstelle
Dienststelle
Stundungs- und Erlass-Stelle 259/150/00000 - 259/799/99999 156 Zeil a.M.

Stand: 12.11.2019