Finanzamt Zeil am Main

mit Außenstelle Ebern
FA-Nr.: 9259

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Schweinfurt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Steuernummern Arbeitseinheit Telefon
09721 2911
+Nebenstelle
249/820/00000 - 249/822/99999 GR 01.1 4051
249/821/00000 - 249/821/99999 GR 02.2 4060
249/824/00000 - 249/829/99999 GR 01.3 4041
249/830/00000 - 249/832/99999 GR 02.2 4060
249/833/00000 - 249/842/99999 GR 01.2 4040
249/843/00000 - 249/845/99999 GR 02.2 4060
249/847/00000 - 249/849/99999 GR 02.1 4050
249/850/00000 - 249/852/99999 GR 02.2 4060
249/856/00000 - 249/862/99999 GR 02.3 4061

Stand: 30.08.2023