Finanzamt Zeil am Main

mit Außenstelle Ebern
FA-Nr.: 9259

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Gemeinden/
Aufgabenbereich
Telefon
09524 824
+Nebenstelle
Hofheim, Riedbach, Oberaurach, Kirchlauter, Königsberg, Rauhenebrach, Zeil a. Main 277
Breitbrunn, Ebelsbach, Haßfurt, Theres, Pfarrweisach, Rentweinsdorf 212
Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Gädheim, Knetzgau, Sand, Stettfeld, Untermerzbach, Wonfurt, Ermershausen, Gemeindefrei 276
Ebern, Eltmann, Maroldsweisach 162
Bewertungen im Sachwertverfahren
(inkl. Bedarfsbewertung)
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Stand: 30.01.2024