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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Hof
-Finanzkasse-
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Betriebsprüfung (BP)

Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Informationen zur Außenprüfung

Betriebsprüfung für gewerbliche, freiberufliche und selbständige Einkünfte, Kapitalgesellschaften, Gebietskörperschaften und Vereine

Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Hof.

Betriebsprüfung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg Süd.

Prüfung der Versorgungsbetriebe (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe)

Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Bamberg.

Betriebsprüfung der Kreditinstitute, Spar- und Darlehenskassen und Versicherungsunternehmen

Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Zentralfinanzamt Nürnberg.

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