Ansprechpartner
Rechtsbehelfsstelle (RbSt)
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
Steuernummern | Aufgabenbereich | Telefon 0931 387+Nebenstelle |
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257/100/00000 - 257/799/99999 | Ihr persönlicher Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Rechtsbehelfen |
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Stand: 11.11.2019