Aufgaben
Grunderwerbsteuer-Zentralstelle
Das Finanzamt Weilheim-Schongau hat hinsichtlich der Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer einen erweiterten Amtsbezirk. Neben Steuerfällen des eigenen Amtsbezirks bearbeitet die hier ansässige Grunderwerbsteuer-Zentralstelle auch die Grunderwerbsteuerfälle der Finanzamtsbezirke Landsberg, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Wolfratshausen, Bad Tölz und Miesbach.