Finanzamt Waldsassen

FA-Nr.: 9254

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09632 847
+Nebenstelle
Sachgebietsleiter   126
Vollstreckungsstelle 254/150/00000 - 254/879/99999 131
133
135
136
137
Schwierige Fälle
SF-Stelle
254/150/00000 - 254/879/99999 131
135
Außendienst   137

Stand: 30.08.2023