Ansprechpartner
Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
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Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
(Rubrik Formulare/Steuerzahlung)
Veranlagungssteuern
Buchstaben | Steuernummern | Telefon 09842 200 +Nebenstelle |
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A - Z (Allgemein) | 252/150/00000 - 252/799/99999 | 507 508 511 513 |
A - SCG (Einzelfälle) | 522 | |
SCH - Z (Einzelfälle) | 523 |
Stand: 30.08.2023
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden
Bereich | Telefon 09842 200 +Nebenstelle |
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Vollstreckungsersuchen anderer Behörden | 504 505 |
Stand: 30.08.2023
Vollstreckungsaußendienst
Arbeitsbereich | Telefon 09842 200 +Nebenstelle |
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Außendienst Ansprechstelle im Innendienst |
512 |
Stand: 30.08.2023