Finanzamt Uffenheim

FA-Nr.: 9252

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Aufgabenbereich Steuernummern Telefon
09842 200
+Nebenstelle
Stundungs- und Erlassstelle 252/150/00000 - 252/799/99999 218
Erlassstelle
Nur SZ-Erlasse bis 2.500 EUR
252/150/00000 - 252/799/99999 218

Stand: 30.08.2023