Finanzamt Traunstein

FA-Nr.: 9163

Aufgaben

Das Finanzamt Traunstein ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Als zentralisierte Finanzkasse ist das Finanzamt Traunstein auch für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Mühldorf und Rosenheim zuständig.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Traunstein und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.