Finanzamt Traunstein

FA-Nr.: 9163

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von

Bereiche Telefon
0861 701
+Nebenstelle
Allgemeine Veranlagung A - Z
Allgemeine Veranlagung LuF A - Z
Personengesellschaften
Arbeitnehmer A - Z
Insolvenzfälle natürliche Personen
Körperschaften und Personengesellschaften
Kassenerlässe
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Stand: 30.08.2023