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Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)
Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.
Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.
- Steuerinfos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Steuerinfos für Seniorinnen und Senioren
- Steuerinfos für "Haus und Grund"
- Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Formulare für den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung/die Einkommensteuererklärung
Steuernummern | Buchstaben/ Bereich |
Telefon 09421 941 +Nebenstelle |
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162/300/00000 - 162/399/99999 | A - FISCG | 3011 3012 3013 |
162/400/00000 - 162/499/99999 | FISCH - KER | 3021 3022 3023 |
162/500/00000 - 162/610/99999 | KES - PIE | 3031 3032 3033 |
162/611/00000 - 162/700/99999 | PIF - SJ | 3041 3042 |
162/701/00000 - 162/786/99999 | SK - ZZ | 3051 3052 3053 |
162/296/00000 - 162/296/99999 | Ausländische Arbeitnehmer | 3061 |
162/798/00000 - 162/799/99999 | Grenzpendler | 3061 |
Stand: 07.03.2024