Finanzamt Straubing

FA-Nr.: 9162

Ansprechpartner

Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsgebiet Steuernummern Telefon
09421 941
+Nebenstelle
Rechtsbehelfsstelle 162/100/00000 - 162/799/99999 4003
4005
4001
4002
4004

Stand: 08.09.2020