Finanzamt Starnberg

FA-Nr.: 9161

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Sachgebiet Aufgaben Telefon
08151 778
+Nebenstelle
AV 13 Einheitsbewertung Sachwertverfahren
Rechtsbehelfe
224
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Seefeld, Pöcking 363
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Krailling, Weßling 240
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Berg, Starnberg 223
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinde Gilching 325
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Feldafing, Gauting, Starnberger See 228
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Herrsching, Wörthsee 248
AV 13 Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Andechs, Inning, Tutzing 305
AV 13 Zentrale Feststellung der Grundbesitzwerte 221
222
224

Stand: 27.03.2024