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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Aufgaben | Telefon 08151 778 +Nebenstelle |
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AV 13 | Einheitsbewertung Sachwertverfahren Rechtsbehelfe |
224 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Seefeld, Pöcking | 363 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Krailling, Weßling | 240 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Berg, Starnberg | 223 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinde Gilching | 325 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Feldafing, Gauting, Starnberger See | 228 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Herrsching, Wörthsee | 248 |
AV 13 | Einheitsbewertung Ertragswertverfahren für die Gemeinden Andechs, Inning, Tutzing | 305 |
AV 13 | Zentrale Feststellung der Grundbesitzwerte | 221 222 224 |
Stand: 27.03.2024