Finanzamt Starnberg

FA-Nr.: 9161

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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)

Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.

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AV 8 Betriebsnahe Veranlagung und Außenprüfungen bei Kleinstbetrieben 220

Stand: 30.08.2023