Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen,
Mit unserem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie in wenigen Sekunden feststellen, welche Kombination für Sie die Günstigste ist. Füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Günstigste Kombination ermitteln".
Bei der Ermittlung der Steuerbeträge ist die Einkommensteuertarifänderung durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket 2) berücksichtigt.
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