Finanzamt Schweinfurt

FA-Nr.: 9249

Ansprechpartner

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Steuernummern Arbeits-
einheit
Telefon
09721 2911
+Nebenstelle
249/002/00000 - 249/002/99999 AG 01 3171
3172
249/100/00000 - 249/191/99999
Körperschaften,
Personengesellschaften,
beschränkt Steuerpflichtige
AG 01 3171
3172
249/192/00000 - 249/192/99999
Bauabzugssteuer
AG 01 3171
3172
249/197/00000 - 249/197/99999
reine AG-Fälle
AG 01 3171
3172
249/200/00000 - 249/799/99999
Einzelunternehmen, Arbeitnehmer
AG 01 3171
3172

Stand: 08.02.2023