Finanzamt Schwandorf

mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald

Aufgaben

Das Finanzamt Schwandorf mit seiner Außenstelle Neunburg v. Wald ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) in seinem Amtsbezirk insbesondere für folgende Aufgaben sachlich zuständig:

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Bewertungsrecht

Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.

Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse in Weiden zuständig.