Aufgaben
Das Finanzamt Schwandorf mit seiner Außenstelle Neunburg v. Wald ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) in seinem Amtsbezirk insbesondere für folgende Aufgaben sachlich zuständig:
- Lohnsteuer
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (Messbetrag)
- Bewertungsrecht
Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.
Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse in Weiden zuständig.