Finanzamt Schwandorf

mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald

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Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Steuernummern Buchstaben/
Bereich
Telefon
09431 382
+Neben-
stelle
Dienststelle
248/296/00000 - 248/296/99999 AA - ZZ
Grenzpendler
526
510
Neunburg v.W.
248/300/00000 - 248/446/99999 AA - HARTL H 203
151
225
162
145
Schwandorf
248/447/00000 - 248/617/99999 HARTL I - PRN 198
168
194
205
206
Schwandorf
248/618/00000 - 248/786/99999 PRO - ZZ 201
514
525
536
510
Neunburg v.W.

Stand: 12.03.2024