Ansprechpartner
Körperschaftsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.
Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.
- Steuerliche Informationen für Vereine und ihre Mitglieder
- Vordrucke und Informationen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
- Formulare für weitere steuerliche Angelegenheiten
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Schwandorf ist die Körperschaftsteuerstelle beim Finanzamt Cham.