Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Cham (auãŸenstelle Bad Kã¶tzting).
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Aufgabenbereich | Steuernummern | Telefon 09971 488 +Nebenstelle |
---|---|---|
Landkreise Cham und Schwandorf |
211/800/00000 - 211/810/99999 | 537 |
Landkreise Cham und Schwandorf |
211/840/00000 - 211/841/99999 | 537 |
Landkreise Cham und Schwandorf |
211/843/00000 - 211/854/99999 | 537 |
Landkreis Regensburg | 211/842/00000 - 211/842/99999 | 532 |
Landkreis Regensburg | 211/860/00000 - 211/875/99999 | 532 |
Stand: 22.08.2023