Finanzamt Schwandorf

mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Gemeinden Telefon
09431 382
+Nebenstelle
Burglengenfeld, Oberviechtach, Wackersdorf 176
Fensterbach, Guteneck, Maxhütte, Niedermurach, Schönsee, Steinberg, Stulln 210
Bodenwöhr, Dieterskirchen, Gleiritsch, Schmidgaden, Stadlern 167
Schwandorf 296
Altendorf, Pfreimd, Schwarzhofen, Teublitz, Teunz, Thanstein, Trausnitz, Winklarn 212
Nittenau, Wernberg, Schwarzach, Schwarzenfeld 175
Bruck, Nabburg, Neukirchen, Neunburg v. W., Weiding 221

Stand: 12.03.2024